1. Dauer des Pflichtpraktikums:
FW 4 Wochen (zwischen der 2. und 3.
Klasse)
HF jeweils 12 Wochen (in den Ferien zwischen den Schuljahren)
HLT jeweils 8 Wochen (in den Ferien zwischen den Schuljahren)
KOLL 12 Wochen (zwischen dem 2. und 3. Semester)
2. Seit 1.9.2000 können Gastronomiebetriebe Jugendliche, die über 16 Jahre alt sind, bis 23:00 Uhr
beschäftigen.
Erfolgt die Beschäftigung der Jugendlichen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr nur in Einzelfällen, ist keine
Voraussetzung zu beachten.
Erfolgt die Beschäftigung der Jugendlichen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr aber regelmäßig, hat vor
Aufnahme dieser Beschäftigung und danach in jährlichen Abständen eine Jugendlichenuntersuchung nach § 132a
ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) zu erfolgen.
5. Informationen während der Sommerferien?
Wir bitten um Kontaktnahme per E-Mail unter
info@tourismusschulen-bludenz.at.
Das Sekretariat der Schule ist jeweils am Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr unter der Rufnummer
05552/65813
erreichbar. 6. Praktikumsverträge zum Downloaden (pdf-Format):
► Leerformat
Praktikumszeugnis Sie können das Formular mit dem PC ausfüllen, ausdrucken und mit der Unterschrift und dem Stempel
des
Betriebes versehen.