1. Dauer des Pflichtpraktikums:
HF jeweils 12 Wochen (in den Ferien zwischen den Schuljahren)
HLT jeweils 8 Wochen (neuer Lehrplan - in den Ferien zwischen den Schuljahren)
KOLL 12 Wochen (zwischen dem 2. und 3. Semester)
2. Seit 1.9.2000 können Gastronomiebetriebe Jugendliche, die über 16 Jahre alt sind, bis 23 Uhr
beschäftigen.
Erfolgt die Beschäftigung der Jugendlichen zwischen 22 und 23 Uhr nur in Einzelfällen, ist keine
Voraussetzung zu beachten.
Erfolgt die Beschäftigung der Jugendlichen zwischen 22 und 23 Uhr aber regelmäßig, hat vor
Aufnahme dieser Beschäftigung und danach in jährlichen Abständen eine Jugendlichenuntersuchung nach § 132a
ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) zu erfolgen.
5. Informationen während der Sommerferien?
Wir bitten um Kontaktnahme per E-Mail unter
info@tourismusschulen-bludenz.at.
Das Sekretariat der Schule ist jeweils am Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr unter der Rufnummer
05552/65813
erreichbar. 6. Praktikumsverträge zum Downloaden (pdf-Format):
► Leerformat
Praktikumszeugnis Sie können das Formular mit dem PC ausfüllen, ausdrucken und mit der Unterschrift und dem Stempel
des
Betriebes versehen.